AGB Hundepension

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Betreuung von Hunden

  • 1. Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Firma „dog´s time“ (nachfolgend „dt“ genannt) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit dem Dienstleister bezüglich Waren und/oder Dienstleistungen abschließt.
  • Für mündliche Aussagen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Für schriftliche Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 2. Vertragsabschluss
  • 2.1       Der Vertrag über eine Dienstleistung zu vereinbarten Bedingungen ist nur dann gültig, wenn dieser vollständig sowie wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und vom Kunden unterzeichnet wurde. Die jeweils gültigen Preislisten sind bei dt ausgestellt sowie auf der Homepage veröffentlicht.
  • 2.2       Der Auftrag zur Ausführung einer Dienstleistung gilt, sobald der Kunde den Hundebetreuungsvertrag einmalig unterschrieben hat , spätestens jedoch mit Übernahme des Hundes von dt. Erneute Buchungen können per Email oder WhatsApp erfolgen. Die Reservierung eines Betreuungsplatzes erfolgt ausschließlich nach einer Reservierungsgebühr von 25% des Betreuungspreises.
  • 2.3       Wird die von dt geschuldete Leistung durch höhere Gewalt oder unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von dt verzögert, ist dt nicht dafür haftbar zu machen.
  • 3. Bedingungen der Hundebetreuung
  • Allgemeines
  • 3.1       Der Dienstleister bietet eine 24-Stunden-Betreuung von Hunden für mindestens zwei oder mehrere Tage an.
  • 3.2       Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Kunde, dass sein Hund zur Zeit der jeweils vereinbarten Betreuung:
  • 3.2.1     ordnungsgemäß bei der für ihn zuständigen Behörde gemeldet ist und die Steuer entrichtet wird
  • 3.2.2     durch eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert ist (sollte diese keine Schäden bei betreuenden Stellen                          abdecken, verpflichtet sich der Hundehalter für alle Schäden selbst aufzukommen) 
  • 3.2.3     keine ansteckenden Krankheiten hat
  • 3.2.4     gültige Schutzimpfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten und Leptospirose (SHPPiL) hat
  • 3.2.5     zuletzt vor maximal 10 Tagen entwurmt oder eine Kotprobe untersucht und als negativ bewertet wurde
  • 3.2.6     durch einen Mikrochip gekennzeichnet und registriert ist
  • 3.2.7  sozialverträglich mit anderen Hunden beiderlei Geschlechts ist
  • 3.3       Mit Vertragsunterzeichnung versichert der Kunde, den gültigen Impfausweis, sowie eine Kopie der gültigen Haftpflichtversicherung vorzulegen.
  • 3.4       Der Kunde verpflichtet sich, dt vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn über eventuelle Verletzungen, Krankheiten, Läufigkeit, besondere Bedürfnisse des Hundes, oder zu verabreichende Medikamente hinzuweisen. Läufige Hündinnen, sowie Hunde, die nicht sozialverträglich mit Hunden beiderlei Geschlechts sind, können leider nicht aufgenommen werden. Sollte eine Hündin während der Betreuung läufig werden, oder ein Hund aufgrund mangelnder Sozialverträglichkeit nicht in der Gruppe mitlaufen können (zum Beispiel auch intakte Rüden, die sich nicht mit anderen intakten Rüden verstehen oder bei anderen Hunden ständig aufreiten), wird sie bzw er von den anderen Hunden separiert und es wird für diese Zeit ein Betreuungs – Mehraufwand von 25 €/Tag berechnet
  • Bring-/Abholzeiten
  • 3.5          Das Bringen und Abholen von Hunden ist ausschließlich nach individueller Absprache  von Montag bis Samstag von                                10.30-11 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen ist weder das Bringen noch das Abholen von Hunden möglich! Dennoch                        kümmert sich dt an diesen Tagen selbstverständlich ausgiebig um die untergebrachten Hunde
  • 3.6       Preise/Zahlungsmodalitäten
  • 3.6.1     Je Hund werden pro Tag bei Verträglichkeit mit allen anderen Hunden 40,-€ berechnet.
  •  Sollte sich ein Hund hier nicht oder nur bedingt sozialverträglich zeigen, oder eine Hündin läufig werden, wird pro Tag ein Betreuungsmehraufwand von 25 € zusätzlich berechnet.
  •  Jeder weitere Hund der gleichen Familie bekommt 5 € Rabatt.
  •  Vom 01.10.-15.04. werden täglich 3,- € Heizkostenpauschale je Hund aufgeschlagen.
  • Wird ein Hund mit Tiefkühlware gefüttert, werden zusätzlich pro Tag 2 € für Stromkosten berechnet.
  • 3.6.1.1 Für die verpflichtende Probenacht werden  je Hund 45,- €  berechnet.
  • 3.6.1.2 zzgl pro Tag  an Ferientagen  (Ferien NDS) : 5 €/ Hund/ Tag  
  • 3.6.1.3 zzgl pro Tag an Sonn- & Feiertagen: 5€/Hund/Tag
  • 3.6.3     Bring- und  Abholtag gelten je als voller Tag und werden voll berechnet.
  • 3.6.4     Bei einer geplanten Urlaubsbetreuung sind 50% des Betreuungspreises als Reservierungsgebühr zu leisten, sonst besteht kein Anrecht auf einen Betreuungsplatz.
  • 3.6.5     Der gesamte Betreuungspreis ist spätestens bei Abgabe des Hundes in bar oder bis 1 Woche vor Ankunft des Hundes per Überweisung an dt zu entrichten. Gebucht werden können Termine schriftlich über das Betreuungsformular, sowie ab dem 2. Aufenthalt per email oder WhatsApp.
  • Eventuell aufgetretene Mehrkosten (Tierarzt, Futter, Läufigkeit, Unverträglichkeit oder ähnliches) werden bei Abholung des Hundes zusätzlich fällig. Das Futter wird vom Hundehalter mitgebracht. Wird zu wenig oder gar kein Futter mitgebracht, werden pro Tag 3,-€ je Hund zusätzlich fällig.
  • 3.6.6     Tiefgekühlte Rationen müssen vom Hundehalter vorportioniert werden und es werden pro Tag 2 €  Stromkostenpauschale berechnet.
  • 3.7                   Leistungsumfang
  • 3.7.1     Die Betreuung in der Hundepension beinhaltet ausreichend Freilauf auf dem eingezäunten Gelände von dt mit mehreren Artgenossen beiderlei Geschlechtes, sowie Ruhephasen in den dafür vorgesehenen Räumen im Haus.  Zusätzlich zweimal täglich die Fütterung mit selbst mitgebrachtem Futter, sowie die Übernachtung in einem von dt gewählten Zimmer der Hundepension. Die Unterbringung in den Ruhephasen findet gemeinsam mit maximal 2 Artgenossen in einem Zimmer statt. Sollte eine Unterbringung im Einzelzimmer und/oder separiert von der vorhandenen Gruppe wegen Unverträglichkeit oder Läufigkeit nötig sein, wird diese mit 25 € pro Tag zusätzlich berechnet und der Hund kann nicht wieder aufgenommen werden !
  • 3.8                   Allgemeines/Ausnahmen/Besonderheiten
  • 3.8.1     Mit Beginn der Betreuung wird vom Halter entsprechendes Equipment für den Hund bereitgestellt. Dt behält sich vor, dem Hund vor allem bei Spaziergängen eigenes Equipment anzulegen. Hierzu zählt insbesondere ein Brustgeschirr. Kein Hund wird von dt an Moxonleinen, Erziehungsgeschirr, Ketten- oder Stachelhalsbändern, Zug- oder Zug-Stop-Halsbändern oder ähnlichem ausgeführt! In Ausnahmefällen kann mit der Darlegung von besonderen Gründen ein Spaziergang an einem breiten, weichen Halsband stattfinden.
  • 3.8.2     Um dem Hund den Aufenthalt so stressfrei wie möglich zu gestalten, bittet dt darum, für einen Pensionsaufenthalt eigene Decken mitzubringen, damit der heimische Geruch des Hundes vorhanden ist. Da teils mehrere Hunde in einem Zimmer wohnen, übernimmt dt keine Haftung für die mitgebrachten Utensilien. Der Halter erkennt sich damit einverstanden und bringt keine besonders hochwertigen Dinge mit. Näpfe und Körbchen sind ausreichend vorhanden, daher reicht schon eine Decke, die bereits zu Hause benutzt wurde.
  • 3.8.3     Da eine plötzliche Futterumstellung häufig zu Problemen mit dem Magen-Darm-Trakt führt, verpflichtet sich der Halter, das gewohnte Futter in ausreichender Menge selbst mitzubringen, sowie eventuelle Unverträglichkeiten anzugeben. Tiefgekühlte Rationen müssen vom Besitzer vorportioniert werden! Wird das Futter vergessen, oder nicht in ausreichender Menge mitgebracht, wird von dt eine zusätzliche Futterkostenpauschale berechnet, die bei Abholung des Hundes in bar zu entrichten ist.
  • 3.8.4     Der Hund wird bei Abholung von dt ausschließlich an den Halter, oder eine bevollmächtigte Person herausgegeben, die im Hundebetreuungsvertrag anzugeben ist und sich dann bei Abholung zwingend ausweisen muss!
  • 3.8.5     Wird ein Hund nicht zur vereinbarten Zeit vom Hundehalter oder der bevollmächtigten Person abgeholt und ist keine der vorgenannten Personen telefonisch zu erreichen, betreut dt den Hund bis zu 7 Tage auf Kosten des Hundehalters weiter. Danach geht der Hund in den Besitz von dt über und es wird sich um eine Weitervermittlung des Hundes oder die Abgabe an ein Tierheim bemüht. Die anfallenden Kosten (inkl. der Unterbringungskosten bis zu einer möglichen Abgabe oder Weitervermittlung) trägt der Kunde; die Personalien werden in diesem Fall von dt an die entsprechenden Stellen weitergegeben. Der Halter erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden!
  • 3.8.6     Sollte eine vereinbarte Betreuung seitens dt kurzfristig nicht möglich sein, wird der Kunde frühestmöglich darüber informiert. Eine Pflichtversorgung durch dt, sowie eine Übernahme der dem Kunden daraus ggf entstehenden finanziellen Belastung seitens dt besteht nicht!
  • 3.9       Schäden und Haftung
  • 3.9.1     Für Schäden am Dienstleister, oder seinem Eigentum, den Mitarbeitern des Dienstleisters, oder deren Eigentum, an Dritten oder deren Eigentum, sowie an anderen Hunden, innerhalb und außerhalb des Grundstückes von dt, sowie innerhalb und außerhalb der Betreuungsgruppe, auch mit Todesfolge, ist gemäß § 833 BGB der Hundehalter haftbar. Eventuell aufgetretene Schäden werden diesem in Rechnung gestellt. Der Hundehalter verpflichtet sich, diese Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Sollten diese Schäden von der Versicherung des Hundehalters übernommen werden, so kümmert sich dieser selbst um die Abwicklung mit der Versicherung. dt distanziert sich ausdrücklich von jeglichen Pflichten zu Nachweisen gegenüber der Versicherung. 
  • 3.9.2     Sollte es im Rahmen der Betreuung zu einer Deckung durch andere Hunde in der Betreuungsgruppe oder durch fremde Hunde kommen, ist dt nicht dafür haftbar. Sollte ein Rüde der Betreuungsgruppe eine Hündin decken, so ist der jeweilige Kunde dafür haftbar.
  • 3.9.3     Haftung und Rechtsanspruch aufgrund von Schäden am zu betreuenden Hund, auch mit Todesfolge, oder Eigentum des Kunden gegenüber dt sind gemäß § 834 BGB nur durch Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit möglich.
  • Notfallversorgung eines Hundes
  • 3.10                  Sollte im Betreuungszeitraum ein Schaden am zu betreuenden Hund eintreten, wird dt sofort versuchen, den Kunden zu erreichen. Es liegt dann im Ermessen des Kunden, ob eine sofortige tierärztliche Behandlung notwendig ist. Sofern der behandelnde Tierarzt in gut erreichbarer Nähe ist, wird sich dt bemühen, diesen aufzusuchen. Ansonsten behält sich dt vor, selbst einen Tierarzt vor Ort zu wählen. Der Kunde übernimmt alle anfallenden Kosten zur tierärztlichen Versorgung des Hundes, sowie eine Gebühr von 50€ für Fahrt und Zeitaufwand von dt.
  • 3.11                  Ist der Kunde nicht erreichbar, oder tritt ein Notfall ein, durch den eine tierärztliche Behandlung für den zu betreuenden Hund lebensnotwendig ist, gibt der Kunde sein Einverständnis, dass dt im Ermessen eines behandelnden Tierarztes Art und Umfang der Behandlung in unbegrenzter Höhe zu Lasten des Kunden bestimmen kann. DT bestimmt im Notfall den behandelnden Arzt.
  • 3.12                  dt versucht möglichst in jedem Fall den Kunden sofort zu erreichen und die Personalien des Verursachers festzustellen. Vorrangig ist jedoch immer die Notfallversorgung des Hundes.
  • 4.  Zahlungsbedingungen
  • 4.1                   Bei der Betreuung erfolgt die Abrechnung vor der Erbringung der Leistung. Ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz besteht erst nach Eingang einer Reservierungsgebühr in Höhe von 50%. Der Restbetrag muß  bis spätestens 7 Tage vorher auf dem Konto von dt eingegangen sein oder in bar bei der Abgabe des Hundes mitgebracht werden.
  • 5. Kündigung
  • 5.1     Der Betreuungsvertrag kann jederzeit schriftlich, auch ohne Angabe von Gründen, von dt beendet werden.
  • 5.2   Eine kurzfristige Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Die Reservierungsgebühr wird im Fall einer Kündigung seitens des Kunden nicht zurückerstattet.
  • 5.3 Stornokosten bei Kündigung des Hundehalters nach Reservierung:
  1. 0-7 Tage vor Betreuungsbeginn:                    100% des Betreuungspreises
  2. 8-14 Tage vor Betreuungsbeginn:                    80% des Betreuungspreises
  3. 15-21Tage vor Betreuungsbeginn:                   75% des Betreuungspreises
  4. 21-28 Tage vor Betreuungsbeginn:                  50% des Betreuungspreises
  5. >29 Tage vor Betreuungsbeginn:                      25% des Betreuungspreises

  

  • 6 .      Datenschutz
  • 6.1                   Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verwenden wir nur zur Abwicklung der mit Ihnen geschlossenen Verträge oder zur Beantwortung Ihrer Anfragen.
  • 6.2                   Die personenbezogenen Daten des Kunden werden wir nur dann an Dritte weitergeben, wenn ein Schadensfall durch oder an seinem Hund eintritt, oder wenn ein Hund aufgrund von Nichtabholung des Hundes seitens des Kunden von dt weitervermittelt oder an ein Tierheim übergeben wird. Nur für diese Fälle willigt der Kunde in eine Datenübermittlung an Dritte durch dt ein. Ein Widerruf führt zu einer Kündigung des Vertrages seitens dt, da aus versicherungstechnischen Gründen im Schadensfall eine Weitergabe der Daten notwendig ist.
  • 6.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dt seine Nummer in einem Mobiltelefon speichert, mit dem auch WhatsApp genutzt wird.
  • 6.4 Bilder und Videos des Hundes dürfen ausdrücklich von dt zu Werbungs- und Bildungszwecken genutzt werden
  • 7.         Sonstiges
  • 7.1                   Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, oder nicht mehr gültig sein, betrifft das nicht die anderen im Vertrag enthaltenen Punkte.
  • 7.2 Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 7.3  Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von dt.
  • 7.4  Jede vertragliche Änderung bedarf der Schriftform und Unterschrift der Vertragspart